Bezirksregierung Münster Kopie an:
Domplatz 1-3 Techn. Rathaus Oberhausen
48 128 Münster Untere Wasserbehörde
z. Hd. Herrn Kopka
Oberhausen, den 19.03.07
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erheben wir Einwendungen gegen den Bau und Betrieb der o.g. Schachtbauwerke
und dessen Abluftschornstein.
Die Bauwerke sollen errichtet werden in unmittelbarer Nachbarschaft zur beidseitigen Wohnbebauung und der Königschule.
Die nächstliegenden Wohnhäuser befinden sich in 20 m Abstand zu den Bauwerken, ebenfalls die Königschule.
Die Bewohner der König-/Kolkmannstraße, sowie die Kinder der Königschule befürchten, dass sie in erheblichem Maße
beim Bau der Bauwerke und beim Betrieb der Anlagen durch Lärm, Staub und Gerüche belästigt werden und die Wohnqualität
erheblich herabgesetzt wird.
Begründung:
Die BIG-Biefang lehnt aus folgenden Gründen die o.g. Bauwerke ab:
Die unmittelbare Nähe der Königschule und der Wohnhäuser
Lärm, Staub und Erschütterungen während der Bauphase für alle Anwohner und die Kinder der Grundschule/Kindergarten.
Konzentrationsverlust der Grundschulkinder während des Unterrichts.
Herabsetzung der Wohnqualität, besonders während der Bauphase und Verlust der Grundstückswerte, besonders beim Verkauf
der Immobilie.
Erhebliche Störung des fließenden Verkehrs auf der Königstraße während der Bauphase durch schwere Baustellenfahrzeuge.
Verlust des schützenden Grüngürtels zur Emscher durch Abholzung der Baumbestände im Baustellenbereich und der Zuwege.
Gefährdungspotential für Kinder und Erwachsene bei Benutzung des Fußweges von der Königstraße zur Kolkmannstraße.
Vorschläge:
Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll:
a) Das Bauwerk SD.010-A.S01 mit dem Einleitungspunkt der Ruhrchemie Nr. SD.009-A.S01 zusammen zu fassen.
Somit würde das Bauwerk Nr. SD.010-A.S01 an der Königstraße entfallen.
b) das Bauwerk SD.010 auf die nordöstliche Seite der Königstraße zu verlegen.
Wir bitten um Prüfung unserer Einwendungen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen!
gez. Helmut Starosta gez. Wolfgang Kemkes
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48 128 Münster
Oberhausen, 20.03.2007
Umbau des Emschersystems:
Planfeststellungsverfahren gemäß § 170 Landeswassergesetz (LWG) für den Bau und den Betrieb eines Abwasserkanals
entlang der Emscher von Dortmund bis Dinslaken (AKE)
Vorbemerkung
In Ergänzung unseres Widerspruchs/Einspruchs vom 19.03.2007 tragen wir weitere konkrete Bedenken gegen die Planungen der Emschergenossenschaft vor und gehen davon aus, dass wir in gemeinsamen Gesprächen mit allen Involvierten zu einer gemeinsamen Planungsumsetzung kommen können, zumal wir die grundsätzliche Zielsetzung „Renaturierung des Emschertals“ absolut begrüßen!
Wir weisen hiermit nachdrücklich darauf hin, dass die Info-Politik der Emschergenossenschaft, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, bisher sehr zu wünschen übrig lässt. Die Aufklärung über die geplanten Umgestaltungen der Landschaft vor unserer Haustür – insbesondere auch das sog. „Holtener Feld“ – sind aus Sicht der Biefanger/innen (immerhin mit 725 Jahre der älteste Stadtteil Oberhausens) katastrophal! Die uns bisher zugänglichen Pläne zur Umgestaltung des „Holtener Feldes“ halten wir für einen bemerkenswerten Planungsfehler, den wir mit allen uns zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln bekämpfen werden (unnütze Verschleuderung von Steuergeldern!).
Der im Impressum genannte Sprecher der Bürgerinteressengemeinschaft Biefang wohnt seit Anfang 1972 (!) mit seiner Familie „vor Ort“ und kann sich an kein Emscherhochwasser erinnern!!
Sie sind sich als Planungs- und Genehmigungsbehörde darüber im Klaren, dass Sie vermutlich bei Realisierung der Ihnen zur Genehmigung vorliegenden Umgestaltungspläne des sog. „Holtener Feldes“ eine „intakte ökologische Erholungsfläche“ für uns in Biefang zerstören!
Der einzige bäuerliche Betrieb im „Holtener Feld“, gerade durch eine aufstrebende junge Familie zur Freude aller Biefanger Bürger wieder belebt, wird in seiner Existenz nicht nur bedroht, sondern vernichtet!
Konkret:
Geplanter Baustellen-Standort „Kleiner „Kolkmannsweg“
Bei einer Ortsbesichtigung werden Sie sich als verantwortungsbewusste Volksvertreter davon überzeugen müssen, dass dieser von der Emschergenossenschaft geplante dauerhafte Standort ein permanentes Risiko- und Gefährdungspotential für unsere Kinder in Biefang darstellt. Unsere Königschule (Grundschule), die gerade vom Land NRW als eine der ersten von 22 Schulen in NRW mit einem Gütesiegel ausgezeichnet worden ist – worauf wir mit Recht sehr stolz sind -, grenzt direkt an diese Fläche, so dass eine unzumutbare Beeinträchtigung und auch ein gesundheitlicher Schaden für Schüler und Lehrer dauerhaft zu erwarten ist.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass dieser Standort nicht auf die andere Seite der Königstrasse verlegt werden kann!? Gelände ist zur Genüge vorhanden und jahrelange Probebohrungen werden die Emschergenossenschaft wohl davon überzeugt haben.
Wir werden die jetzige Planung zum Schutz unserer Kinder mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen!
An die ständige politische Diskussion über Familie/Kinder möchten wir nur am Rande erinnern:
„Wir müssen die Bürger/innen bei unseren politischen Anstrengungen mitnehmen und das Ehrenamt aufwerten!“
Die vorliegende Planung, insbesondere die jahrelange Baustelle und die dauerhafte Bebauung in unmittelbarer Nähe der Königschule (Grundschule) werden von uns mit allen Mitteln verhindert!
Der „Kleine Kolkmannsweg“ ist bisher der direkte Zugang für Schüler/innen zur Königschule und unsere „Kids“ mit ihren Eltern zur KTE Kindertageseinrichtung Biefang an der Dienst-/Beerenstraße, der durch die beantragte Baumaßnahme dauerhaft zerstört wird.
Gleiches gilt für das bewaldete Gelände nebenan!
Wir würden es sehr begrüßen, wenn alle Verfahrensbeteiligten zu einem kurzfristig anzusetzenden Ortstermin zusammenfinden würden.
gez. Helmut Starosta